Freitag, 23. August 2013

Rocker fahren zu Hunderten in der Schweiz ein: Tobt bald ein Rockerkrieg?

 

Rocker fahren in diesen Tagen zu Hunderten in der Schweiz ein: Tobt bald ein Rockerkrieg? 

jonas m lanter

Deutscher Bundesinnenminister verbietet verschiedene Rockergruppen - viele kommen in die Schweiz

Hells Angels, Black Jackets, Maniacs, Bandidos, Gremium, Outlaws, Red Devils und weitere zum Teil in Deutschland verbotene kriminelle Vereinigungen kommen nach dem Erlass des Deutschen Bundesinnenministers hauptsächlich in die Schweiz.   

Seitdem Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in Absprache mit verschiedenen Bundesländern Rockervereinigungen wie Gremium Motorcycle Club, Hells Angels und weitere verboten hat, weichen diese vermehrt in die Schweiz aus. Die erste Niederlassung (Chapter) der Hells Angels wurde 1970 in Zürich an der Langstrasse gegründet. Seitdem hat sich die Vereinigung europaweit ausgebreitet und verschiedene Chapter wurden in Folge verschiedenster Verbrechen als kriminelle Vereinigungen in Kanada und im nördlichen Europas wie auch in Ländern der EU verboten.

Jüngst wurden Hells Angels in Spanien verhaftet; ihnen drohen drakonische Strafen.
Es geht um die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, um Geldwäsche, Erpressung, Verdunklung und Förderung der illegalen Prostitution. Hells Angels Boss Hanebuth (49), der auf Mallorca verhaftet wurde und anderen drohen in Spanien bis zu 23 Jahre Gefängnis.

Diesen Sommer fallen die Rocker Deutschlands Dänemark und anderer Länder, in denen diese als kriminelle Vereinigung gelten, in Scharen in die Schweiz ein. Neue Chapter (Zweigstellen) entstehen; vorab in der westlichen Region Zürichs und im angrenzenden Aargau. Nie gesehene Rockergruppierungen fahren zu Dutzenden zu ihren neugegründeten Chaptern. Verschiedene rivalisierende Gruppierungen lassen sich neben ihren Feinden nieder. Die letzten Tage wurden erstmals Dutzende von Red Devils auf der Fahrt nach Dietikon / Spreitenbach beobachtet. Aber auch Maniacs, Black Jackets und andere sind omnipresent. Die meisten haben wohlweislich ihr Emblem entfernt um nicht negativ wahrgenommen zu werden. Dies ist ein weiterer Trugschluss. 

Die Schweiz steht kurz vor einem Rockerkrieg zwischen rivalisierenden Rockergruppen.
Zuvor war es lange ruhig in der Schweizer Biker-Szene. Dass der Rocker-Krieg jetzt offensichtlich eskaliert, lässt die Gerüchteküche brodeln: Es gehe um eine Rache für eine Schlägerei oder falsche Gesinnungen – die Hells sind überzeugte Schweizer, unter den Black Jackets sind vor allem Secondos und Ausländer. Laut Anwalt Valentin Landmann, der die Hells vertritt, stimmt nichts davon: "Die Hells Angels führen keinen Krieg gegen eine andere Gruppe." Dennoch warnt Anwalt Landamann vorab vor den mit den Hells verfeindeten, aus dem Deutschen eingedrungenen Black Jackets. B
ereits jetzt sitzen im Kanton Aargau sechs Bandenmitglieder der Hells wegen einer Schlägerei in Untersuchungshaft.




                                                Hells Lokal in Zürich Altstetten


Züri - Fest: Waffenarsenal sichergestellt 

Als die Rocker in Richtung Areal des Züri Fäscht unterwegs waren, stoppte die Stadtpolizei Zürich den Zug kurz vor der Sihlpost, kontrollierte die 165 Personen und wies sie weg. Bei der Kontrolle konnten über 140 Waffen, darunter Schlagruten, Pfeffersprays, Schlagringe aber auch fünf Faustfeuerwaffen, beschlagnahmt werden. Laut der Stadtpolizei Zürich sind Ermittlungen im Gange


http://www.youtube.com/watch?v=0cne_JRQyKg&feature=youtube_gdata

Obige Dokumentation wurde im Deutschen Bremen diesen Sommer aufgenommen

 21. August 2013 

2 Kommentare:

InteressierterLeser hat gesagt…

Wiso wurde von der Polizei niemand verhaftet, wenn wirklich ein so grosses Arsenal an illegalen Waffen beschlagnahmt wurde? Das tragen von Faustfeuerwaffen ohne Bewilligung zieht U-Haft nach sich. Sind unsere Polizisten wirklich so schwach?

Gruss InteressierterLeser

Birma Journalist hat gesagt…

Ja und nein. Die Polizei ist machtlos, wenn Dutzende Rocker so auffahren. Da wird im Hintergrund ermittelt. Findet dann aber der Staatsanwalt keine driftigen Gründe, so wird dieses Verfahren wieder eingestellt.